Wiener Erklärung zu Grünem Nachkriegserbe
Wiener Erklärung beschlossen: Garten- und Parkanlagen der 1950er und 1960er-Jahre im Fokus
Beim Internationalen Kongress "Grünräume der 1950er- und 1960er-Jahre zwischen Verlust, Schutz und neuer Wertschätzung" vom 26. bis 28. September 2014 in Wien wurde die "Wiener Erklärung" beschlossen.
Sie wird von der Österreichischen Gesellschaft für historische Gärten, dem Arbeitskreis Historische Gärten der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur und der Schweizerischen Gesellschaft für Gartenkultur getragen.
Wiener Erklärung
Nachkriegszeit, Wiederaufbau und der wieder zunehmende Wohlstand prägten zwei Dekaden, die seinerzeit als Aufbruch in eine neue Zeit an vielen Stellen Maßstäbe gesetzt haben. Wie die Bauten jener Jahre spiegeln die Grünanlagen den Zeitgeist der 1950er-/1960er-Jahre wider. Dieser trug einerseits traditionelle Leitbilder und Gestaltungsauffassungen weiter, andererseits brachte er auch fortschrittliche Planungs- und Gestaltungsideen hervor. Deren gestalterische Wurzeln reichen bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts und teilweise bis zum Ende des 19. Jahrhunderts zurück und sind auch durch Brüche und Verluste gestalterischer und sozialer Ansätze der frühen Moderne im Nationalsozialismus und die Verdrängung dessen in der Zeit danach geprägt. Die Suche nach einer Formensprache als Ausdruck einer neuen gesellschaftlichen Identität mündete so in den typischen Stil der 1950er- sowie der 1960er-Jahre.
Insbesondere die Bundesgartenschauen in den deutschen Städten wie auch die Internationalen Gartenausstellungen in Hamburg, Erfurt und Wien sowie die Interbau Berlin und die Schweizer G 59 trugen ihren Teil zur Entwicklung einer neuen Gartenkultur bei. Leichtigkeit der Konstruktionen, Transparenz durch Verglasungen oder zierliche Stützen, geschwungene Linien und der Einsatz besonderer Wasserspiele sowie neuer Pflanzensortimente waren wesentliche Bestandteile der neuen Formensprache in Ost und West.
Unkenntnis und mangelnde Pflege, oft auch fehlende Wertschätzung haben über die Jahrzehnte zu großen Substanzverlusten an dem gartenkulturellen Erbe dieser Epoche geführt. Die angestrebte Attraktivität der Städte und die heutigen Verdichtungsbestrebungen stehen oft im Gegensatz zu den Ansätzen der Nachkriegszeit. Unter dem Schlagwort der Urbanität werden viele Anlagen dieser Zeit als Verfügungsmasse für die Immobilienbranche betrachtet.
Demgegenüber gilt es umso mehr, die gartenkulturellen Leistungen der Nachkriegszeit und des Wiederaufbaus zu entdecken, zu erforschen und nicht gedankenlos preiszugeben. Vielfältig nutzbare Freiräume, die auch heute noch Gültigkeit haben, können auch in Zeiten des Klimawandels ihren Beitrag für eine zukunftsfähige Stadt leisten.
Von zentraler Bedeutung ist, dass nicht nur Anlagen, die unter staatlichem Denkmalschutz stehen, beachtet werden, sondern auch jene, die weiterhin wichtige städtebauliche Funktionen erfüllen. Zudem muss die Beschäftigung mit diesen stadtprägenden Anlagen langfristig zu
- einer Sicherung des gartenkulturellen Erbes der Profession der Gärtnerinnen und Gärtner,
- einer Stärkung der Gartenämter,
- einer qualitativ hochwertigen Aus- und Weiterbildung in Berufs- und Hochschulen bzw. Universitäten sowie
- einem - wo nötig - besseren gesetzlichen Schutz der Anlagen führen.
Diese Erklärung ist ein Aufruf zur Erhaltung, zum Schutz, zur Erforschung, Inventarisierung und Sicherung der Pflege von Parks und Gärten der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Wenn die Anlagen saniert und kontinuierlich gepflegt werden, ist die vielfältige Nutzbarkeit wieder gegeben. Es müssen verstärkte Anstrengungen unternommen werden, das empfindliche gartenkulturelle Erbe jener Epoche für unsere Zukunft in seiner Vielfalt zu bewahren.
Die Wiener Erklärung als pdf.
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